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Legalisation sonstiger öffentlicher Urkunden

08.03.2018 - Artikel

Schritt 1

Zunächst bedarf es eines sog. „endorsement“ der Urkunde, einer Bestätigung durch die zuständige malaysische Behörde oder durch einen malaysischen „Notary Public“. Eine solche Bestätigung kann in Deutschland nur anerkannt werden, wenn die Urkunde neben einem Stempel und der Unterschrift der entsprechenden Stelle auch die Erklärung enthält, dass der Unterzeichner der zu legalisierenden Urkunde auch rechtlich befugt war, diese Urkunde zu zeichnen.

Wichtig: Urkunden, die eine solche Erklärung zur Befugnis des Unterzeichners nicht enthalten, können künftig nicht mehr durch die Deutsche Botschaft Kuala Lumpur legalisiert werden.

Schritt 2

In einem zweiten Schritt bedarf es einer sog. „authentification“ der Urkunde durch die Konsularabteilung des malaysischen Außenministeriums, die eigentliche Vorbeglaubigung. Das Dokument ist dazu in der Konsularabteilung des Außenministeriums (Wisma Putra) in Putrajaya vorzulegen. Für ausführliche Informationen zum Ablauf und möglichen Gebühren wenden Sie sich bitte an das Außenministerium:

Wisma Putra
No. 1, Jalan Wisma Putra
Presint 2
62602 Putrajaya
Tel: 03-8887 4000 (General Line)
Fax: 03-8889 1717

Schritt 3

Nach „endorsement“ und „authentification“ der Urkunde im vorbeschriebenen Sinne erfolgt die Legalisation des Originals durch die Botschaft während der Öffnungszeiten. Auch hierzu ist ein Termin zu vereinbaren. Sie müssen nicht persönlich vorsprechen, sondern können eine Person beauftragen, die Legalisation für Sie einzuholen.

Gebühren

Legalisation: Gebühren

Wichtig: Übersetzung!

In den meisten Fällen muss die Urkunde zur Verwendung in Deutschland auch übersetzt werden. Dies sollte nach der Vorbeglaubigung durch das Außenministerium erfolgen, damit der dortige Stempel ebenfalls übersetzt wird.
Weitere Informationen zu Übersetzungen erhalten Sie auf der:
Übersetzerliste der Botschaft.

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