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Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Rettungsring, © colourbox.de
Allgemeine Hinweise
Die Konsularbeamtinnen und -beamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Konsulargesetz. Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Daher können wir in manchen Fällen nicht in dem Maße helfen, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte.
Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können.
Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann, auch in Zusammenarbeit mit unserem Honorarkonsul.
Der konsularische Amtsbezirk der Botschaft in Kuala Lumpur umfasst ganz Malaysia. Zusätzlich können Sie sich in Penang an den deutschen Honorarkonsul wenden.
Falls Sie in eine Notlage geraten, ist die Botschaft Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten behilflich.
Die Botschaft kann jedoch nicht
- Ihre Hotelschulden bezahlen
- Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
- als „Filiale“ von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden
Passverlust
Passverlust, was ist zu tun? Wie bekomme ich ein neues Reisedokument? Wie komme ich an Geld? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier: Passverlust
Geldumtausch
Die Banken sind in der Regel montags bis freitags zwischen 9.30 Uhr und 16 Uhr geöffnet. Wechselstuben (Money Changer) sind auch außerhalb dieser Zeiten, sowie an Wochenenden geöffnet. Bargeld und Reiseschecks können Sie in Banken und Wechselstuben (Money Changer) sowie in Hotels umtauschen. Über Geldautomaten (ATM), die sich an vielen Orten überall im Land, auch in Einkaufszentren, befinden, können Sie mit Kredit- und „Maestro“-karten Bargeld rund um die Uhr abheben. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Aufkleber an den Automaten. Zahlreiche Hotels, Geschäfte und Restaurants nehmen ebenfalls Kreditkarten an.
Geldüberweisung
Geld kann aus Deutschland in der Regel an alle malaysischen Banken überwiesen werden.
Durch Überweisung an die Western Union Bank kann Ihr Geld schon in einer Stunde unter Vorlage Ihres Passes und unter Angabe der „Money Transfer Control Number“ (MTCN) in jeder Western-Union-Filiale abholbereit sein. Der Absender (Ihr Bekannter oder Ihre Bank) füllt ein Formular in einer Western Union Filiale in Deutschland oder einem Partner der Western Union aus und erhält eine Geldtransferkontrollnummer. Die Geldtransferkontrollnummer muss dem Empfänger vom Einzahler mitgeteilt werden.
Mehr Informationen: Western Union
Überweisungen von Deutschland aus sind möglich bei
- allen Geschäftsstellen der ReiseBank AG und CashExpress GmbH an allen großen Bahnhöfen und Flughäfen, die meist 7 Tage in der Woche geöffnet sind
- vielen Filialen der Volks– und Raiffeisenbanken, die den Auftrag an die ReiseBank AK weiterleiten
- den Filialen der Postbank
Auskünfte erteilen
- die Hotline der Reisebank AG unter Tel.: 0180-522 5822 (nur von D. aus erreichbar)
- die Zentrale der ReiseBank AG in Frankfurt unter der Tel. 069-97 880700, 069-97 8807-610, Webseite: www.reisebank.de
- die Hotline der Postbank Saarbrücken Tel.: 0180-3030330 (nur von Deutschland aus erreichbar)
Falls Ihnen das Geld für ein Telefonat fehlt, um Geld aus Deutschland anzufordern, können Sie gegen eine geringe Gebühr von Ihrem Hotel oder jedem Postamt aus über die R-Gesprächsnummer 001 999 49 1000 einen Teilnehmer in Deutschland anrufen. Das Telefongespräch kommt zustande, sofern der Teilnehmer in Deutschland die Telefonkosten übernimmt.
Verlust von Schecks und Kreditkarten
Telefonnummern der Kreditkarten-Unternehmen:
Zentraler Sperrnotruf |
+49 116 116 oder +49 30 4050 4050 |
Eurocard/Mastercard |
+1 636 7227 111 |
VISA |
1800-80-0159 oder +1 303 967 1096 |
American Express |
+49 69 9797- 2000 |
Wichtig: Für Regress-Ansprüche muss der Diebstahl/Verlust der malaysischen Polizei angezeigt werden.
Krankheit / Unfall
Private Krankenhäuser verfügen über englischsprachige, teilweise auch deutschsprachige Ärzte. Ausländische Patienten werden als Privatpatienten behandelt und sind in vollem Umfang zur sofortigen Zahlung der Behandlungs- und Krankenhauskosten verpflichtet.
Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall sind Angaben zur Ihrer (Reise-) Krankenversicherung erforderlich. Bei Bedarf kann die Botschaft den ersten Kontakt zur Versicherung in Deutschland oder mit einem lokalen Arzt bzw. Krankenhaus herstellen.
Festnahme
Die lokalen Behörden sind verpflichtet, die Botschaft umgehend zu unterrichten, wenn ein deutscher Staatsangehöriger festgenommen wurde. Gelegentlich geschieht dies mit erheblicher Verzögerung. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die Botschaft Kuala Lumpur informieren zu können.
Die Mitarbeiter der Botschaft dürfen inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Sie vergewissern sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichten wir Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.
In diesem Zusammenhang warnt die Botschaft eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte werden in Malaysia strafrechtlich verfolgt und es drohen harte Strafen: Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zu Todesstrafe – dies gilt auch für Ausländer.
Eine Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften nicht möglich.
Todesfall
Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zu der Trauerphase oft noch zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen. Die Botschaft hilft Ihnen dabei - kontaktieren Sie uns bitte.
Sollte der/die in Malaysia Verstorbene eine deutsche Rente bezogen haben, bitten wir Sie, den Rententräger unmittelbar mit Übersendung einer Sterbeurkunde zu informieren.
Krisenvorsorgeliste (Elefand)
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Vertretung leben, können in eine Krisenvorsorgeliste (ELEFAND) gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme.
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