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Übersetzerliste
Die Botschaft fertigt keine Übersetzungen an. Die Botschaft arbeitet jedoch mit einigen Übersetzer*innen zusammen, die Übersetzungen für Deutsch, Englisch und Bahasa Malaysia vornehmen können; diese sind in der folgenden Liste aufgeführt.
Sofern Sie die von einem dieser Übersetzer übersetzten Dokumente bei einer malaysischen Behörde vorlegen müssen, ist zudem häufig eine konsularische Bescheinigung der Botschaft über die Registrierung des Übersetzers erforderlich.
Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt: Gebühren
Die Übersetzer*innen erheben die Kosten für ihre Dienstleistung selbst und gesondert. Die Botschaft bestätigt hierbei weder die Richtigkeit der Übersetzung noch die Echtheit oder den Inhalt der Urkunde.
Deutsche Behörden können bei Vorlage malaysischer Dokumente auf eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer bestehen. Diese sind in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer fertigen zu lassen, die Übersetzer in Malaysia sind nicht vereidigt.
Bei malaysischen Dokumenten bitte diese Reihenfolge beachten
- Das Original muss zuerst vom malaysischen Außenministerium (Wisma Putra) vorbeglaubigt (legalisiert) werden.
- Übersetzung durch einen bei der Botschaft registrierten Übersetzer.
- Die Botschaft legalisiert das Dokument.
Übersetzer
Benkelmann, Marc | ||
Deutsch / Englisch / | Adresse: | HP: +60–(0)17–213 5182 Website: |
Rickens, Elisabeth | ||
Deutsch / Englisch / | Adresse: | Tel: +60–3–7731 4149 |
Rimbach Dr., Felix | ||
Deutsch / Englisch / | Adresse: | Tel.: +60-3-2630 8476 Website: |
Vadiveloo, Barbara | ||
Deutsch / Englisch | Adresse: Consultancy | Tel: +60–3–2260 2796 |