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Legalisation von Personenstandsurkunden

Artikel

Schritt 1 - Vorlegalisation durch Wisma Putra

Die Konsularabteilung des malaysischen Außenministeriums bringt auf der Originalurkunde (nicht auf einer Fotokopie!) einen Vorlegalisationsstempel an. Das Dokument ist dazu in der Konsularabteilung des Außenministeriums (Wisma Putra) in Putrajaya vorzulegen. Für ausführliche Informationen zum Ablauf und möglichen Gebühren wenden Sie sich bitte an das Außenministerium:

Wisma Putra
No. 1, Jalan Wisma Putra
Presint 2
62602 Putrajaya
Tel: 03-8887 4000 (General Line)
Fax: 03-8889 1717

Schritt 2 - Übersetzung

In den meisten Fällen muss die Urkunde zur Verwendung in Deutschland auch übersetzt werden. Dies sollte nach der Vorlegalisation des Außenministeriums erfolgen, damit das Dokument mit dem Stempel übersetzt wird.
Weitere Informationen zu Übersetzungen erhalten Sie auf der:
Übersetzerliste der Botschaft

Schritt 3 - Legalisation durch die Botschaft

Die Legalisation durch die Botschaft erfolgt sofort während der Öffnungszeiten. Sie müssen dafür einen Termin vereinbaren.
Vorzulegen ist das Original mit Vorlegalisation durch Wisma Putra. Sie müssen nicht persönlich vorsprechen, sondern können auch eine Person beauftragen, die Legalisation für Sie einzuholen.

Gebühren

Legalisation: Gebühren

Verlust eines malaysischen Dokuments

Falls ein malaysisches Dokument neu ausgestellt werden soll (z.B. wegen Verlust), kontaktieren Sie bitte das „National Registration Department“ in Putrajaya:

„Jabatan Pendaftaran Negara (JPN)
Blok 2G5, Presint 2
Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan
62100 Putrajaya
Tel: 03-8880 7000
Website: www.jpn.gov.my

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