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Geburt
Auf diesen Seiten haben wir Informationen rund um die Geburt eines Kindes im Ausland, zur deutschen Staatsangehörigkeit, zur Beantragung eines Reisepasses, Vaterschaftsanerkennung und zur Namensführung zusammengestellt.
Hinweis: Die Namenserklärung kann im Rahmen einer Geburtsanzeige abgegeben werden. In jedem Fall ist die Vorsprache beider Elternteile bei der Deutschen Botschaft in Kuala Lumpur erforderlich; bei Kindern ab 14 Jahren auch die Vorsprache des Kindes.
Für alle hier nicht beantworteten Fragen bzw. weitere Fragen zu Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte per Email über das Kontaktformular.
Für Informationen zur Beantragung einer malaysischen Geburtsurkunde wenden Sie sich bitte an das Nationale Standesamt: www.jpn.gov.my