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Beglaubigung von Kopien

07.05.2025 - Artikel

Beglaubigung von Kopien

Allgemeine Informationen

Die Deutsche Botschaft Kuala Lumpur beglaubigt Kopien, indem sie bestätigt, dass diese mit dem Originaldokument übereinstimmen.

Unterschied zwischen Beglaubigung und Legalisation:

Bei einer Beglaubigung wird lediglich bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt – sie ersetzt keine Legalisation.

Bei der Legalisation wird die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde für den Gebrauch in Deutschland bestätigt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer separaten Informationsseite: Legalisation von Urkunden

Erforderliche Unterlagen

Das Originaldokument (Alternativ: Eine Kopie, die von einer deutschen Behörde beglaubigt wurde. Beglaubigungen von nicht-deutschen Behörden werden nicht akzeptiert.)

Seit dem 1. Oktober 2021 müssen Kopien in der Botschaft angefertigt werden. Selbstangefertigte Kopien werden nicht akzeptiert.

Terminbuchung

Für die Beglaubigung von Kopien ist eine Terminbuchung erforderlich – bitte wählen Sie hierzu die Kategorie ‚Sonstige Konsularangelegenheiten‘: Termin buchen

Gebühren

Die jeweils gültigen Gebühren für konsularische Dienstleistungen, einschließlich der Beglaubigung von Kopien, finden Sie auf unserer Gebührenseite: Gebühren

Die Gebühren sind ausschließlich in malaysischen Ringgit (MYR) oder per Kreditkarte (MasterCard und Visa) zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass wir keine anderen Kredit- oder Debitkarten akzeptieren.

Gebührenbefreiung bei Beglaubigungen

In bestimmten Fällen ist die Beglaubigung von Kopien gebührenfrei. Eine Gebührenbefreiung wird in folgenden Fällen gewährt:

1. Studien- und Praktikumszwecke

Eine Gebührenbefreiung wird gewährt, wenn die Beglaubigung unmittelbar im Zusammenhang mit einem Studien- oder Praktikumsaufenthalt steht:

  • Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren oder eine Zulassung zum Studium erhalten haben.
  • Bewerberinnen und Bewerber für ein Studium an einer deutschen Hochschule oder sonstigen Lehranstalt.
  • Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten im Rahmen eines internationalen Austauschs oder Praktikums in deutschen Betrieben.
  • Im Ausland lebende Deutsche, die in Deutschland studieren möchten.
  • Deutsche Studierende, die ein Studium im Ausland anstreben.

Erforderliche Nachweise:

Zulassungsbescheid, Immatrikulationsbescheinigung oder Bewerbungsunterlagen der Bildungseinrichtung.

Hinweis:

Eine Gebührenbefreiung für maximal fünf Beglaubigungen ist möglich, wenn Bewerbungen bei fünf unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erfolgen.

Bei offensichtlichem Missbrauch kann die Gebührenbefreiung auf die unmittelbar erforderlichen Dokumente beschränkt werden.

2. Rentenangelegenheiten

Gebührenfreie Beglaubigungen erfolgen, wenn sie im Zusammenhang mit einer deutschen gesetzlichen Rentenversicherung stehen, wie zum Beispiel:

  • Beglaubigung von Lebensbescheinigungen.
  • Beglaubigung von Sterbeurkunden verstorbener Rentenempfänger.

Wichtiger Hinweis:

Nur Beglaubigungen im Zusammenhang mit der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind gebührenfrei.

Beglaubigungen im Zusammenhang mit privaten Rentenversicherungen sind gebührenpflichtig.

Erforderliche Nachweise:

Schreiben oder Anforderung der deutschen Rentenversicherung.

3. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Gebührenfreie Beglaubigungen werden auch für Verfahren im Zusammenhang mit der deutschen Staatsangehörigkeit vorgenommen, beispielsweise:

  • Antrag auf Einbürgerung.
  • Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.

Erforderliche Nachweise:

- Antrag oder Korrespondenz der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde.

Wichtige Hinweise:

In allen Fällen der Gebührenbefreiung sind geeignete Nachweise vorzulegen.

Über die Gebührenbefreiung entscheidet die zuständige konsularische Mitarbeiterin bzw. der zuständige konsularische Mitarbeiter.

Für alle übrigen Beglaubigungen gelten die regulären Gebühren.

Allgemeine Hinweise

Die Botschaft kann Kopien beglaubigen, wenn das Originaldokument vorgelegt wird.

Die Beglaubigung kann von jeder Person beantragt werden; sie muss nicht vom Inhaber des Dokuments vorgenommen werden. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich. Eine bevollmächtigte Person kann den Antrag stellen, sofern der Termin auf ihren Namen gebucht wird.

05/2025

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