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Merkblatt - Eheschließung von Ausländern in Malaysia
Allgemeines
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf dem Kenntnisstand der Deutschen Botschaft Kuala Lumpur zum Zeitpunkt der Erstellung. Für Vollständigkeit und Aktualität kann keine Gewähr übernommen werden, da sich rechtliche Bestimmungen und Verfahren ändern können.
Wichtiger Hinweis: Trauungen können in der Botschaft Kuala Lumpur nicht durchgeführt werden.
1. Standesamtliche Eheschließung in Malaysia nur für nicht-Muslime
Die Eheschließung vor einem malaysischen Standesbeamten (Registrar) ist nur möglich, wenn beide Verlobte nicht muslimisch sind. Ist einer der Verlobten Muslim, ist ausschließlich eine islamische Eheschließung zulässig. Der nicht-muslimische Partner muss in diesem Fall zum Islam konvertieren. Nach Scharia-Recht ist diese Konversion unwiderruflich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die islamische Religionsbehörde (Jabatan Agama Islam).
2. Benötigte Unterlagen
Sowohl das malaysische Standesamt als auch die islamische Religionsbehörde verlangen in der Regel folgende Dokumente vom ausländischen Verlobten:
• Gültiger Reisepass
• Geburtsurkunde
• Ein Passfoto mit blauem Hintergrund
• Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil mit englischer Übersetzung
• Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten mit englischer Übersetzung
• Ledigkeitsbescheinigung, ausgestellt durch die Deutsche Botschaft Kuala Lumpur in englischer Sprache
Wichtiger Hinweis:
Die Ledigkeitsbescheinigung wird ausschließlich auf Grundlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt. Andere Nachweise, wie z. B. eine erweiterte Meldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, werden nicht akzeptiert. Ausnahmen sind nicht möglich.
3. Ehefähigkeitszeugnis und Beantragung
Das Ehefähigkeitszeugnis wird von den Verlobten gemeinsam beim zuständigen deutschen Standesamt beantragt. Die Ausstellung ist ausschließlich Aufgabe des Standesamtes in Deutschland, nicht der Botschaft.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem inländischen Wohnsitz des deutschen Verlobten, alternativ nach dem letzten Wohnsitz. Fehlt auch dieser, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Botschaft oder auf deren Webseite.
In der Regel werden vom deutschen Standesamt folgende Unterlagen verlangt:
Deutsche/r Verlobte/r:
• Reisepass
• Geburtsurkunde
• Gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde früherer Ehe
Malaysische/r Verlobte/r:
• Reisepass
• Geburtsurkunde
• Ledigkeitsbescheinigung des Jabatan Pendaftaran Negara oder der Religionsbehörde (bei Muslimen)
• Gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde früherer Ehe
• Manchmal wird zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung über frühere Ehen verlangt (vor einem Notar, nicht bei der Botschaft).
Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen deutschen Standesamt, welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind, da die Anforderungen regional variieren.
4. Legalisation und Übersetzung malaysischer Dokumente
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Legalisation malaysischer Urkunden auf der Webseite der Botschaft Kuala Lumpur: Legalisation
5. Erstellung der Ledigkeitsbescheinigung
Nach Eingang des Ehefähigkeitszeugnisses vom deutschen Standesamt bei dem deutschen Verlobten stellt die Botschaft auf dieser Grundlage die Ledigkeitsbescheinigung in englischer Sprache für die Vorlage beim malaysischen Standesamt oder bei der islamischen Religionsbehörde aus.
6. Besonderheiten bei Drittstaatsangehörigen
Ist der ausländische Verlobte Staatsangehöriger eines Drittstaates (z. B. Thailand, Indien), müssen die jeweiligen Dokumente bei den dortigen Behörden legalisiert oder apostilliert werden. Ansprechpartner ist die zuständige deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Land.
7. Hinweise für die Bundesstaaten Sabah und Sarawak
Für Verlobte aus Sabah oder Sarawak sind für die Vorbeglaubigung nicht Wisma Putra, sondern die jeweiligen örtlichen Behörden zuständig:
Sabah:
Ministry of Foreign Affairs Malaysia, 7th Floor, Block A, Kompleks Pentadbiran Kerajaan Persekutuan, Jalan UMS, 88400 Kota Kinabalu
Telefon: 088 – 488 881
Email: pwsabah@kln.gov.my
Sarawak:
Ministry of Foreign Affairs Malaysia, 3rd Floor, Bangunan Sultan Iskandar, Jalan Simpang Tiga, 93300 Kuching
Telefon: 082 – 230 755
Email: pwsarawak@kln.gov.my
8. Anerkennung der Eheschließung in Deutschland
Sowohl islamische als auch standesamtliche Eheschließungen in Malaysia werden in Deutschland anerkannt. Voraussetzung ist die Vorbeglaubigung der malaysischen Heiratsurkunde durch das malaysische Außenministerium sowie die anschließende Legalisation durch die Botschaft. Eine amtliche Übersetzung wird empfohlen.
Besondere Vorsicht ist bei islamischen Eheschließungen im Ausland geboten, die anschließend in Malaysia registriert werden. Diese werden in Deutschland häufig nicht anerkannt. Eine frühzeitige Information über die Anerkennung ist deshalb ratsam.
06/2025