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Namensrecht nach Eheschließung oder Scheidung

28.05.2025 - Artikel

Bei gewöhnlichem Aufenthalt und Eheschließung in Malaysia

Das malaysische Namensrecht kennt keine Ehenamen. Möchten Sie nach einer Eheschließung in Malaysia einen gemeinsamen Ehenamen führen, ist dies mit einer Rechtswahl ins deutsche Recht und entsprechender Namenserklärung möglich.

Wird deutsches Recht gewählt, so bestimmen sich die Gestaltungsmöglichkeiten auch nach deutschem Recht. Bei der Entscheidung für ausländisches Recht (z. B. das Heimatrecht eines Ehepartners) richten sich dagegen die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Namensgestaltung nach der ausländischen Rechtsordnung. Daher sollten die Eheleute vor ihrer Rechtswahl genau überlegen, für welche Möglichkeiten sie sich entscheiden. Das zuständige Standesamt in Deutschland empfiehlt deutsches Recht zu wählen, wenn der gewünschte Name auch durch Anwendung deutschen Rechts erreicht werden kann.

Als Ehenamen nach deutschem Recht können Sie den Geburtsnamen - oder den zum Zeitpunkt der Erklärung geführten Namen - der Frau oder der des Mannes oder eine Kombination aus den Namen beider Ehepartner bestimmen (maximal zwei Namen mit oder ohne Bindestricht in beliebiger Reihenfolge.

Möglich ist es auch, dass der Ehegatte, dessen Name nicht der gemeinsame Ehename wird, durch Erklärung dem gewählten gemeinsamen Ehenamen (z.B. „Müller“) den eigenen Geburtsnamen (z.B. „Meyer“) oder den bis dahin geführten Namen hinzufügt (vor oder hinter dem Ehenamen; Beispiel: „Müller-Meyer“ oder „Meyer-Müller“).

Die Bestimmung eines Ehenamens erfolgt bei der Eheschließung in Deutschland durch Erklärung gegenüber einem deutschen Standesbeamten. Ist bei der Eheschließung (z.B. in Malaysia) keine solche Erklärung erfolgt, so kann eine Namenserklärung auch noch später abgegeben werden. Dann muss sie jedoch öffentlich beglaubigt werden. Hierfür sind im Ausland die Auslandsvertretungen zuständig. Die Auslandsvertretungen übersenden die Erklärung anschließend an das zuständige Standesamt.

Zuständig ist das Standesamt an Ihrem innerdeutschen Wohnsitz oder – falls kein Wohnsitz mehr besteht – das Standesamt I in Berlin.

Benötigte Unterlagen

Zur Abgabe der Namenserklärung müssen Sie und Ihr Ehegatte gemeinsam persönlich in der Deutschen Botschaft Kuala Lumpur erscheinen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit:

  • ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
  • gültige Reisepässe beider Ehegatten
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten (falls erforderlich mit Legalisation und Übersetzung)
  • Ihre Heiratsurkunde im Original (falls erforderlich mit Legalisation und Übersetzung
  • Falls Sie gemeinsame Kinder haben: die Geburtsurkunde Ihrer Kinder

Übersetzung und Legalisation der Unterlagen

Zu Übersetzung und Legalisation siehe folgende Links:

Übersetzerliste

Legalisation

Namenserklärung nach Ehescheidung

Möchten Sie nach der Scheidung Ihren früheren Namen wieder annehmen und wurde Ihre Ehe im Ausland geschieden, so muss zunächst Ihre Ehescheidung in Deutschland anerkannt werden.
Bitte lesen Sie hierzu:
Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils


Anschließend können Sie eine Erklärung zur Namensänderung nach Scheidung einreichen (siehe Formular auf der rechten Seite). Neben der Anerkennung der ausländischen Scheidung müssen Sie Ihre Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde (ggfls. mit Legalisation und Übersetzung) einreichen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Bearbeitungszeit für die Registrierung der Namensänderung in Deutschland beträgt im Regelfall mehrere Wochen, in Ausnahmefällen, insbesondere bei Namenswahl nach malaysischem Recht, auch länger. Der Deutschen Botschaft stehen leider keinerlei Möglichkeiten zur Verkürzung des Verfahrens zur Verfügung. Muss zuvor eine malaysische oder andere ausländische Ehescheidung in Deutschland anerkannt werden, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Ist die Namensänderung erfolgt, stellt das Standesamt - falls dies vom Antragsteller gewünscht wird - gegen Gebühr (Höhe abhängig vom Bundesland, in dem sich das zuständige Standesamt befindet; ca. 10,- €) eine Bescheinigung aus, welche durch die Deutsche Botschaft an Sie weiter geleitet wird. Die Anforderung einer Bescheinigung wird grundsätzlich empfohlen, da nur diese Bescheinigung Ihre neue Namensführung gegenüber deutschen Passbehörden nachweist. Bitte bewahren Sie die Bescheinigung gut auf und legen Sie sie bei Ihrem nächsten Passantrag vor.

Welche Auswirkungen hat die Namenserklärung auf meinen Reisepass?

Mit Abgabe der Namenserklärung in der Botschaft entscheiden Sie sich für einen neuen Familiennamen. Diese Entscheidung wird mit der Registrierung im Standesamt in Deutschland wirksam. Zu diesem Zeitpunkt wird dann auch Ihr Reisepass – auf den alten Namen – ungültig und Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen.
Bitte beantragen Sie daher zusammen mit der Namensänderung auch einen neuen Reisepass.
Der neue Reisepass wird Ihnen dann mit der Bestätigung der Namensführung durch das Standesamt ausgehändigt.

Antragsformulare

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