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Beglaubigungen von Unterschriften

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Beglaubigung von Unterschriften

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.

Eine Unterschriftsbeglaubigung kann in der Regel auch durch einen malaysischen „notary public“ vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab mit der Stelle in Deutschland, der das Dokument vorgelegt werden soll, ob dies akzeptiert wird bzw. ob weitere Schritte notwendig sind. Bitte klären Sie auch mit dem notary public, ob er Unterschriftsbeglaubigungen auf fremdsprachigen (d.h. deutschen) Dokumenten vornimmt.

Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet bei der Unterschriftsbeglaubigung nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Einige Beispiele hierfür sind:

  • Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt
  • „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
  • Handelsregistereintragungen
  • Beantragung eines Führungszeugnisses
  • Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Erforderliche Unterlagen

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

  • das zu unterzeichnende Dokument
  • gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
  • ggf. Vertretungsvollmacht (Original oder beglaubigte Kopie)
  • bei Genehmigungserklärung: bereits geschlossener Vertrag

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein. Bitte kontaktieren Sie uns in Zweifelsfällen vorab.

Terminbuchung

Für die Unterschriftsbeglaubigung ist eine Terminbuchung erforderlich. Bitte wählen Sie hierfür die Kategorie Unterschriftsbeglaubigung: Termin buchen

Gebühren

Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung: Gebühren


Die Gebühren sind ausschließlich in malaysischen Ringgit (MYR) oder per Kreditkarte (MasterCard und Visa) zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass wir keine anderen Kredit- oder Debitkarten akzeptieren.

05/2025

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