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Beglaubigungen von Unterschriften

Artikel

Einleitung

Die Unterschriftsbeglaubigung dient der Bestätigung, dass eine bestimmte Person ein Dokument eigenhändig unterzeichnet hat. Sie ist erforderlich, wenn die Echtheit einer Unterschrift für die Verwendung in Deutschland nachgewiesen werden muss. Die Beglaubigung erfolgt durch einen Konsularbeamten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Arten der Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung ist eine formelle Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, ohne dass der Inhalt des Dokuments geprüft wird. Sie ist ausreichend für folgende Zwecke:

  • Genehmigungserklärungen (z. B. nachträgliche Zustimmung zu einem bereits geschlossenen Vertrag)
  • Einfache Vollmachten (z. B. für ein einzelnes Rechtsgeschäft)
  • Eintragungen in das deutsche Handelsregister
  • Antrag auf ein Führungszeugnis
  • Ausschlagung einer Erbschaft

Für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere Generalvollmachten, Grundstücksgeschäfte oder Vaterschaftsanerkennungen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Bitte klären Sie mit der zuständigen Stelle in Deutschland, ob eine Unterschriftsbeglaubigung ausreichend ist.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Vorsprache folgende Unterlagen mit:

  • Das zu unterzeichnende Dokument (noch nicht unterschrieben)
  • Gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Falls zutreffend: Kopie des Vertrags bei Genehmigungserklärungen
  • Falls zutreffend: Nachweis einer Vertretungsberechtigung
  • Gegebenenfalls Wohnsitznachweis im Amtsbezirk der Auslandsvertretung

Terminvereinbarung

Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist stets ein persönlicher Termin erforderlich. Die Terminbuchung erfolgt über das Online-Terminvergabesystem der deutschen Auslandsvertretung:

Gebühren

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt in der Regel 56,43 Euro. In bestimmten Fällen (z. B. Namenserklärungen) können abweichende Gebühren anfallen. Die Zahlung erfolgt in der jeweiligen Landeswährung zum aktuellen Gegenwert. Bitte beachten Sie die auf der Website der Auslandsvertretung angegebenen Zahlungsarten.

Hinweis

Unterschriftsbeglaubigungen im Zusammenhang mit Bankgeschäften (z. B. Kontoeröffnungen) sind in der Regel nicht möglich.

05/2025

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