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Reisepassantrag für Minderjährige

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Wer kann für einen Minderjährigen beantragen?

  • Das Kind muss in der Botschaft anwesend sein, unabhängig von seinem Alter.
  • Alle Erziehungsberechtigten müssen den Antrag gemeinsam stellen. Das bedeutet in fast allen Fällen, dass beide Elternteile persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung erscheinen müssen.

    Kann ein Elternteil nicht persönlich in der Deutschen Botschaft erscheinen, muss Folgendes vorgelegt werden:

  • Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mit beglaubigter Unterschrift.

    Es werden nur Beglaubigungen von deutschen Behörden (z.B. Botschaft/Konsulat, Notare, Gemeindebeamte in Deutschland) akzeptiert. Beglaubigungen durch malaysische Stellen sind nicht ausreichend.

    oder

  • Gerichtsbeschluss, der das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bestätigt

    oder

  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils

Wie beantrage ich?

  • Lesen Sie sich die Informationen sorgfältig durch
  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen
  • Füllen Sie das Antragsformular aus
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Buchen Sie einen Online-Termin

Was sind die benötigten Unterlagen?

  1. Antragsformular, ausgefüllt
  2. Bisheriger/aktueller Reisepass des Kindes (Ausnahme: Erstantrag)
  3. Geburtsurkunde
  4. Reisepässe der Eltern
  5. Aktueller malaysischer Aufenthaltstitel/ Visum
  6. Ggf. Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingeholt.
  7. Wohnsitznachweis für Malaysia (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Gas-, Wasser-, Stromrechnung)
  8. Zwei gleiche, biometriefähige Passbilder

Fallbezogen können noch weitere Unterlagen zum Nachweis erforderlich sein:

  • Wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind: Heiratsurkunde
  • Wenn die Eltern des Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen führen: Namenserklärung

Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. malaysische Geburtsurkunde, in der Vater und Mutter genannt sind.

Gebühren

Die Gebühren für den Reisepass können entweder in bar (in Ringgit) oder mit Kreditkarte zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft beglichen werden: Gebühren

Gültigkeit und Umschreibung des malaysischen Visums

Die Botschaft weist darauf hin, dass nach malaysischem Recht, ein malaysisches Visum automatisch seine Gültigkeit verliert, wenn der Pass, in dem es sich befindet, ungültig wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein neuer Pass ausgestellt und der bisherige Pass entwertet wurde. Das Visum müssen Sie dann durch die malaysische Immigration in den neuen Pass übertragen lassen.

Wohnortänderung im Reisepass oder Personalausweis

Wenn Sie / Ihr Kind in Deutschland keinen Wohnsitz mehr unterhalten, sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich abzumelden. Eine fehlende oder verspätete Abmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Bei Vorlage der Abmeldebescheinigung kann Ihnen die Botschaft den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass auf Ihren neuen malaysischen Wohnort ändern.

Wenn Sie den Wohnort im Pass Ihres Kindes ändern lassen möchten, müssen beide Sorgeberechtigten persönlich und gemeinsam vorsprechen.

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Terminbuchung

Für alle Konsularangelegenheiten müssen Sie vorab online einen Termin buchen.


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