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Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien
Unterschriften
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.
Eine Unterschriftsbeglaubigung kann in der Regel auch durch einen malaysischen „notary public“ vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab mit der Stelle in Deutschland, der das Dokument vorgelegt werden soll, ob dies akzeptiert wird bzw. ob weitere Schritte notwendig sind. Bitte klären Sie auch mit dem notary public, ob er Unterschriftsbeglaubigungen auf fremdsprachigen (d.h. deutschen) Dokumenten vornimmt.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet bei der Unterschriftsbeglaubigung nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt
- „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
- Handelsregistereintragungen
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
Benötigte Unterlagen
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument
- gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- ggf. Vertretungsvollmacht (Original oder beglaubigte Kopie)
- bei Genehmigungserklärung: bereits geschlossener Vertrag
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein. Bitte kontaktieren Sie uns in Zweifelsfällen vorab.
Bitte beachten! Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen Sie einen Termin über unser Terminvergabesystem buchen.
Gebühren
Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung: Gebühren
Kopien
Die Beglaubigung von Kopien durch die Botschaft erfolgt in der Regel sofort während der Öffnungszeiten. Die Gebühren belaufen sich auf 24,26 € pro Beglaubigungsstempel. Der Betrag wird zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in Ringgit umgerechnet. Die Zahlung kann in bar oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master erfolgen. Vorzulegen ist das Original mit der zu beglaubigenden Kopie.
Bitte beachten Sie, dass je nach Besucherandrang und Anzahl der zu beglaubigenden Dokumente eine Abholung möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Oktober 2021 werden die benötigten Kopien der Dokumente in der Botschaft angefertigt.
Selbstangefertigte Kopien werden nicht akzeptiert.
Terminbuchung
Terminbuchung Rechts- und Konsularabteilung