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Deutsch-Malaysisches Doppelbesteuerungsabkommen

Artikel

Am 23. Februar 2010 wurde das - seit 2001 verhandelte - neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Malaysia unterzeichnet. Es wird seit dem 01.01.2011 angewendet.

Am 23. Februar 2010 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Malaysia unterzeichnet.

Seit 2001 wurde über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen verhandelt. Nach der Befassung der gesetzgebenden Körperschaften in den beiden Ländern ist das Abkommen am 21.12.2010 in Kraft getreten und wird ab dem 01.01.2011 angewendet.

Das erste Doppelbesteuerungsabkommen war 1977 ebenfalls in Kuala Lumpur unterzeichnet worden und entsprach mittlerweile nicht mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Malaysia und Deutschland. Es wird nun durch einen modernen und den Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse besser angepassten Vertrag ersetzt.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen bilden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen. Dabei stellen Doppelbesteuerungen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch das neue Abkommen sollen derartige steuerliche Hindernisse besser abgebaut werden, als es nach dem geltenden Stand möglich ist. Das dient der Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia. (BMF, IV B 4)

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums

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