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Beantragung eines Zweitpasses
Zur Prüfung, ob in Ihrem Fall ein Zweitpass konkret notwendig ist, lassen Sie der Botschaft bitte zunächst ein Schreiben Ihres Arbeitgebers per E-Mail zukommen, in welchem diese konkrete Notwendigkeit dargelegt wird. Das Schreiben sollte dabei die folgenden Punkte benennen:
- Welche Länder müssen Sie konkret bereisen?
- Wie lauten die voraussichtlichen Reisedaten?
- Wie lange behalten die Zielländer Ihren Pass bei der Visabeantragung ein (bitte Belege vorlegen)?
- Warum ist die Visabeschaffung mit nur einem Pass für Sie unmöglich?
Einzelfallabhängig können auch noch weitere Unterlagen und Informationen angefordert werden.
Warten Sie bitte in jedem Fall zunächst die Rückmeldung der Botschaft ab.
Sofern die Rückmeldung ergibt, dass ein Zweitpass erteilt werden kann, können Sie zur Beantragung des Zweitpasses nach Online-Terminvereinbarung in der Botschaft vorsprechen.
Das Antragsverfahren entspricht dem im Beitrag „Reisepass für Erwachsene“ geschilderten. Neben den üblichen Antragsunterlagen legen Sie dann bitte zusätzlich noch Ihr Begründungschreiben im Original vor.
Als Zweitpass kann ein Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Jahren oder ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Neubeantragung eines Passes der bisherige - ggf. nur noch kurze Zeit gültige - Erstpass nicht als Zweitpass weitergeführt werden kann. Ein Zweitpass muss vielmehr immer als solcher durch die verkürzte Regelgültigkeit kenntlich sein.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Inhaber von Zweitpässen verpflichtet sind, den Zweitpass bei Wegfall des geltend gemachten berechtigten Interesses unverzüglich an die Auslandsvertretung zurückzugeben.