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Rechtsanwaltsliste - Allgemeine Informationen

17.06.2025 - Artikel

Haftungsausschluss

Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Kanzleien sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat die Mandantin bzw. der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Kanzleien erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Kanzleien stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Allgemeine Informationen

a) Örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit von Anwälten

Ein nach dem Legal Profession Act von 1976 zugelassener malaysischer Rechtsanwalt ist berechtigt vor allen Gerichten in Peninsular Malaysia (westliches Malaysia) auftreten. Für eine Tätigkeit vor Gerichten in Sabah oder Sarawak ist eine gesonderte Zulassung nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen erforderlich. Gerichtssprache ist Bahasa Malaysia.
Bei Auslegungsfragen und in Bezug auf Common Law-Aspekte und britische Rechtsliteratur findet weiterhin die englische Sprache Anwendung.

b) Anwalts- und Notarzwang

In Zivilsachen besteht für natürliche Personen kein Anwaltszwang. In der Praxis werden aber Berufungssachen fast ausschließlich und erstinstanzliche Klagen zumeist von Rechtsanwälten vertreten. Juristische Personen dagegen können ohne Rechtsanwalt vor Gericht keine Anträge stellen.

Bei Rechtsänderung an Immobilien ist die Beteiligung eines Notars nicht vorgeschrieben. In der Praxis werden Grundstücksangelegenheiten jedoch immer durch die Rechtsanwälte der Parteien geregelt.
Laut dem National Land Code (NLC) geht das rechtliche Eigentum an Grundstücken mit der Eintragung der Übertragungsurkunde beim zuständigen Grundbuchamt auf den Käufer über. Auch wenn die Eintragung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, gilt das Eigentum ab dem Datum der Vorlage der Übertragungsurkunde als auf den Käufer übertragen.


c) Pflichtverteidiger

In Strafsachen wird ausländischen Staatsangehörigen ein Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt, wenn der Straftatbestand mit der Todesstrafe oder einer langen Haftstrafe bedroht ist, wie zum Beispiel in Mordsachen, Rauschgifthandel und unerlaubten Waffen/Munitionsbesitzes.

d) Gebührenregelungen

Anwaltsgebühren in Malaysia werden nach der Solicitors' Remuneration Order 2023 (SRO 2023) erhoben. Diese regelt die Vergütung von Rechtsanwälten für nicht streitige Angelegenheiten (z. B. Immobilienkäufe, Mietverträge und Finanzierungen). Es gibt festgelegte Gebühren, die auf dem Wert der Transaktion basieren, in einigen Fällen können Rabatte von bis zu 25% gewährt werden.
Für streitige Angelegenheiten (z. B. Gerichtsverfahren) gelten andere Regelungen, vor allem der Legal Profession Act 1976. Hier können Honorarvereinbarungen individuell getroffen werden, was gängige Praxis in Zivil- und Strafsachen ist.
In Zivilsachen kann die obsiegende Partei in einem streitigen Verfahren von der unterlegenen Partei den Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen verlangen. Dies umfasst jedoch nicht unbedingt alle Anwaltskosten.

e) Prozesskostenhilfe

Anwaltsgebühren sind stets von den Parteien zu tragen. Malaysische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Hilfe und Prozessberatung über die Prozesskostenhilfe des Government Legal Aid Bureaus oder die Legal Aid Centres in Anspruch nehmen.

f) Beratung für deutsche Staatsangehörige

Die Dienstleistungsabteilung DE International der Deutsch-Malaysischen Industrie- und Handelskammer in Kuala Lumpur (AHK) berät und unterstützt vor Ort durch einen deutschen Rechtsanwalt und dessen Team in allen handelsrechtlichen Fragen. Die Außenhandelskammer kooperiert eng mit lokalen Kanzleien und bietet zudem eine vollumfassende Betreuung in beinahe allen Marktsegmenten.

Adresse und Kontakt:
Malaysian-German Chamber of Commerce and Industry (MGCC)
Level 20, Menara Hap Seng 2, Plaza Hap Seng
No. 1 Jalan P. Ramlee
50250 Kuala Lumpur, Malaysia.
Tel. : +60-3-9235 1800
Fax: +60-3-92351930
E-mail: info(at)malaysia.ahk.de
Website: www.malaysia.ahk.de
Kontakt: Tara Méité, Stellvertretende Geschäftsführerin
E-Mail: tara.meite(at)malaysia.ahk.de

Im Übrigen wird auf die anliegende Liste der der Botschaft bekannten Rechtsanwälte verwiesen:

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