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Führerschein, Benutzung in Malaysia
EU-Führerschein © picture-alliance/ dpa
Deutsche Staatsangehörige dürfen in Malaysia mit einem gültigen deutschen Führerschein zusammen mit einem internationalen Führerschein (IDP) vorübergehend private Fahrzeuge und Motorräder führen.
Grundsätzliches
- Der internationale Führerschein muss vor der Ausreise in Deutschland beantragt werden. Eine Ausstellung durch deutsche Auslandsvertretungen ist nicht möglich.
- Beide Dokumente – deutscher Führerschein und IDP – sind stets mitzuführen, insbesondere bei Polizeikontrollen oder Unfällen.
- Die Vorlage des IDP ist gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn manche malaysische Mietwagenfirmen darauf verzichten
Mindestalter zur Fahrzeuganmietung
Das Mindestalter zur Anmietung eines Fahrzeugs beträgt in Malaysia in der Regel 23 Jahre.
Umschreibung des deutschen Führerscheins in einen malaysischen Führerschein
Bei längerem Aufenthalt oder Wohnsitznahme in Malaysia kann eine Umschreibung Ihres deutschen Führerscheins beim malaysischen Straßenverkehrsamt (Jabatan Pengangkutan Jalan – JPJ) erfolgen.
Wichtige Hinweise zur Umschreibung:
- Verbindliche Informationen erhalten Sie ausschließlich von den malaysischen Behörden.
- Nach Kenntnis der Botschaft ist eine Umschreibung nur für Inhaber bestimmter malaysischer Aufenthaltstitel möglich. Diese Regelungen können sich häufig ändern.
- Die Botschaft kann Ihnen eine Bescheinigung über das Bestehen Ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausstellen, die für die Umschreibung benötigt wird.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung durch die Botschaft:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminbuchung
- Terminbuchung ausschließlich unter „Sonstige Konsularangelegenheiten“ über die Webseite der Botschaft
- Vorlage des Originalführerscheins oder eines aktuellen Auszugs aus dem deutschen Führerscheinregister (bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zu beantragen)
- Zahlung der konsularischen Gebühr gemäß Gebührenordnung
Zuständige JPJ-Stellen im Raum Kuala Lumpur / Selangor:
- JPJ Wilayah Persekutuan Kuala Lumpur (Setapak)
- JPJ Bandar Sri Permaisuri (Cheras)
- JPJ Negeri Selangor (Shah Alam)
Verlust des deutschen Führerscheins im Ausland
Deutsche Auslandsvertretungen können keinen Ersatzführerschein oder internationalen Führerschein ausstellen. Zuständig sind ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland.
Je nach Meldestatus:
- Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Meldewohnsitzes.
- Sind Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet und leben in einem Drittstaat außerhalb der EU/EWR, können Sie sich gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung an jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde wenden.
Zitat: „Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) zuständig.“
Praktische Empfehlung:
Wenden Sie sich bevorzugt an die Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat, oder an Ihre zuletzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Beglaubigung von Unterschriften durch die Botschaft
Sobald Ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Antragsunterlagen zugesandt hat, kann die Botschaft Ihre Unterschrift beglaubigen.
Für die Beglaubigung buchen Sie bitte einen Termin ausschließlich unter „Unterschriftsbeglaubigung“ über die Webseite der Botschaft.
Gebühren
Bescheinigung: Gebühren
Straßenverkehrsbehörden in Kuala Lumpur / Selangor
Jabatan Pengangkutan Jalan (JPJ) / Road Transport Department Malaysia
Kuala Lumpur
Website Jabatan Pengangkutan Jalan / JPJ
JPJ Wilayah Kuala Lumpur
Lot 14264 Jalan Genting Kelang
53300 Setapak
Tel: 03-4024 1200
JPJ Bandar Sri Permaisuri
No. 1, Jalan Permaisuri 8
Bandar Sri Permaisuri
56000 Cheras
Tel: 03-9172 7461
Selangor
JPJ Negeri Selangor
Jalan Padang Jawa
Seksyen 16
40620 Shah Alam
Tel: 03-5566 9