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Allgemeine Hinweise zu Visabeantragung

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Malaysische Staatsangehörige
benötigen kein Visum für Deutschland für Transit- und/oder Kurzaufenthalte (Tourist/Business/Besucher). Kurzaufenthalte sind Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.

Anträge auf Studentenvisa von malaysischen Staatsangehörigen
werden ab dem 15. Januar 2022 nur noch von dem Visaannahmezentrum VFS Global in Kuala Lumpur angenommen. Antragsteller können direkt bei VFS Global Termine buchen und den Antrag dort einreichen.
Ausführliche Informationen zur Visumsbeantragung finden Sie hier:
Visa Requirements
Kontakt: VFS Global

Nicht-malaysische Staatsangehörige
benötigen für Transit, Geschäfts- und Besuchsreisen gegebenenfalls ein Visum.
Ausführliche Informationen zur Visumsbeantragung finden Sie hier:
Visa Requirements (nur auf der englischen Seite verfügbar)

Hinweise, welche Staatsangehörigen visumpflichtig sind, finden Sie hier:
Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht

Schengen-Visa müssen bei der Botschaft des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel ist.

Sofern das Hauptreiseziel Deutschland ist, ist für die Antragsannahme bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum ausschließlich das Visaannahmezentrum „German Visa Application Centre“, welches von VFS Global betrieben wird, zuständig.
Mehr Informationen: VSF Global - German Visa Application Centre


Beschwerden zum Schengen Visum Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung über das…

Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

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