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Passverlust

Artikel

1. Passverlustprotokoll

Passverlustprotokoll bei der malaysischen Polizei aufnehmen lassen.

2. Beantragung Ersatz-Reisedokument

Mit dem Verlustprotokoll, zwei Passfotos und möglichst einem Ersatz-Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) können Sie ein Ersatz-Reisedokument bei der Botschaft beantragen.

3. Einholung Ausreisestempel bei „Headquater Immigration of Malaysia“ in Putrajaya

Mit dem neuen Reisedokument und dem Passverlustprotokoll der Polizei müssen Sie vor Ihrer Ausreise bei der malaysischen Immigrationsbehörde (Headquater Immigration of Malaysia) in Putrajaya den erforderlichen Ausreisestempel einholen.
Weitere Informationen finden Sie hier

4. Hinweis zum „Reiseausweis als Passersatz“

Die Botschaft stellt Ihnen grundsätzlich einen „Reiseausweis als Passersatz“ zur Rückkehr nach Deutschland aus. Falls Sie für Reisen in andere Länder einen vorläufigen Reisepass benötigen, muss die Botschaft zuvor die Ermächtigung der für Sie zuständigen Passbehörde in Deutschland einholen. Die Bearbeitungsdauer kann zwischen 1 bis 2 Tage betragen, manchmal allerdings auch länger.

5. Gültigkeit und Umschreibung des malaysischen Visums

Die Botschaft weist darauf hin, dass nach malaysischem Recht, ein malaysisches Visum automatisch seine Gültigkeit verliert, wenn der Pass, in dem es sich befindet, ungültig wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein neuer Pass ausgestellt und der bisherige Pass entwertet wurde. Das Visum müssen Sie dann durch die malaysische Immigration in den neuen Pass übertragen lassen.

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