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Wohnortänderung im Reisepass oder Personalausweis

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Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr unterhalten, sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich abzumelden. Eine fehlende oder verspätete Abmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Bei Vorlage der Abmeldebescheinigung kann Ihnen die Botschaft den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass auf Ihren neuen malaysischen Wohnort ändern.

Hierzu müssen Sie persönlich vorsprechen und folgende Dokumente (im Original und zusätzlicher Kopie) vorlegen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • den zu ändernden Reisepass
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • Wohnsitznachweis für Malaysia (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Gas-, Wasser-, Stromrechnung)

Wenn Sie den Wohnort im Pass Ihres Kindes ändern lassen möchten, müssen beide Sorgeberechtigten persönlich und gemeinsam vorsprechen und die o.g. Dokumente einreichen.

Die Änderung im Reisepass ist gebührenfrei.

Bitte vereinbaren Sie hierfür online einen Termin.

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