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Reisepassantrag für Erwachsene

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Wie beantrage ich?

  • Lesen Sie sich die Informationen sorgfältig durch
  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen
  • Füllen Sie das Antragsformular aus
  • Bringen Sie alle Dokumente im Original mit. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.
  • Buchen Sie online einen Termin

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Reisepass
  3. Aktueller malaysischer Aufenthaltstitel/ Visum
  4. Geburtsurkunde
  5. Ggf. Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingeholt.
  6. Wohnsitznachweis für Malaysia (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Gas-, Wasser-, Stromrechnung)
  7. 2 Passfoto - ACHTUNG: Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein und muss den biometrischen Anforderungen entsprechen

Fallbezogen können noch weitere Unterlagen zum Nachweis der Namensführung und/oder der Staatsangehörigkeit erforderlich sein. So z.B.:

  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Erklärung über die Namensführung in der Ehe
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde

Gebühren

Die Gebühren für den Reisepass können entweder in bar (in Ringgit) oder mit Kreditkarte zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft beglichen werden.
Gebühren


Passverlust

Die Botschaft stellt Ihnen grundsätzlich einen „Reiseausweis als Passersatz“ zur Rückkehr nach Deutschland aus.
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Gültigkeit und Umschreibung des malaysischen Visums

Die Botschaft weist darauf hin, dass nach malaysischem Recht, ein malaysisches Visum automatisch seine Gültigkeit verliert, wenn der Pass, in dem es sich befindet, ungültig wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein neuer Pass ausgestellt und der bisherige Pass entwertet wurde. Das Visum müssen Sie dann durch die malaysische Immigration in den neuen Pass übertragen lassen.

Wohnortänderung im Reisepass oder Personalausweis

Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr unterhalten, sind Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich abzumelden. Eine fehlende oder verspätete Abmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Bei Vorlage der Abmeldebescheinigung kann Ihnen die Botschaft den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass auf Ihren neuen malaysischen Wohnort ändern.
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