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Vaterschaftsanerkennung

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Vaterschaftsanerkennung

Allgemeines

Eine Vaterschaftsanerkennung wird immer dann nötig, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind und der Vater festgestellt werden soll. Das heißt, der leibliche Vater wird erst dann vor dem Gesetz als Vater geführt, wenn er eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat. Zusätzlich zur Anerkennung muss die Mutter urkundlich zustimmen.

Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann nach deutschem Recht schon vor der Geburt des Kindes anerkannt werden.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist unwiderruflich und bedingungsfeindlich (z. B. „Ich erkenne nur an, der Vater zu sein, wenn der Vaterschaftstest positiv ausfällt.“ oder „Ich erkenne das Kind an, sobald es das 7. Lebensjahr vollendet hat.“). Der zuständige Konsularbeamte wird Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.

In Malaysia wird der Vater auf gemeinsamen Antrag der Eltern beim malaysischen Standesbeamten in die Geburtsurkunde eingetragen (joint request). Diese Form der Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter wird in der Regel von den deutschen Standesbeamten als auch in Deutschland gültige Vaterschaftsanerkennung anerkannt. Somit ist bei in Malaysia geborenen Kindern, bei denen beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen, meist keine weitere Vaterschaftsanerkennung notwendig, auch wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Ob in Einzelfall doch eine Vaterschaftsanerkennung notwendig ist, kann in der Botschaft geklärt werden.

Verfahren und Termin

Im Regelfall wird die Erklärung von beiden Eltern gemeinschaftlich abgegeben. Eine solche Beurkundung wird von der Deutschen Botschaft aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben vorbereitet. Deshalb kann die Beurkundung nur nach vorheriger Terminabsprache vorgenommen werden.

Bitte senden Sie daher alle für die Vaterschaft benötigten Dokumente vorab per Email an die Kontaktadresse (siehe rechte Spalte). Der zuständige Konsularbeamte wird sich nach Prüfung der Unterlagen und Vorbereitung der Urkunden mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Beide Eltern und das Kind sollten gemeinsam bei der Vaterschaftsanerkennung zugegen sein. Bitte bringen Sie alle unten genannten Dokumente im Original mit zu dem Termin.

Unterlagen für eine Vaterschaftsanerkennung

  • Reisepässe beider Eltern
  • Geburtsurkunden beider Eltern
  • Geburtsurkunde des anzuerkennenden Kindes
  • bei vorgeburtlicher Anerkennung: ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin
  • ggf. Reisepass des anzuerkennenden Kindes
  • ggf. Scheidungsurteile von Vorehen beider Eltern

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Grundsätzlich müssen alle ausländischen Urkunden in legalisierter Form vorgelegt werden. Englischsprachige Urkunden bedürfen keiner Übersetzung. Urkunden in anderen Sprachen müssen zusätzlich mit einer Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden. Lesen Sie hierzu die Hinweise „Legalisation malaysischer Urkunden“.

Gebühren

  • Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung (abhängig von Zonenstufe und Einzelfall), nur für die Beurkundung: Gebühren
  • Beurkundung bei besonderem Einzelfall und Entwurf Beurkundungstextes durch die Botschaft: Gebühren
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