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Einfuhr und Durchfuhr von bestimmten Haustieren aus Drittländern nach Deutschland/EU
Es gelten die folgenden Bestimmungen bei der Einfuhr von Haustieren in die Europäische Union:
Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Reisen mit Heimvögeln
Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der „Geflügelpest“ zu verhindern.
Merkblatt zu Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die Europäische Union
Merkblatt zu Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die Europäische Union