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Einfuhr und Durchfuhr von bestimmten Haustieren aus Drittländern nach Deutschland/EU

Artikel

Es gelten die folgenden Bestimmungen bei der Einfuhr von Haustieren in die Europäische Union. Auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finden Sie genauere Informationen:

Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Reisen mit Heimvögeln

Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der „Geflügelpest“ zu verhindern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Merkblatt zu Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die Europäische Union

Merkblatt zu Reisen mit anderen Haustierarten in/durch die Europäische Union

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