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Namensführung

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Namensrecht - Allgemeine Hinweise

Namenserklärung oder Namensänderung

Haben Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes?

Dann ist unter Umständen vor Antragstellung die Abgabe einer Namenserklärung für Sie selbst und/oder Ihr Kind erforderlich. In diesem Fall lesen Sie bitte die Informationen auf dieser Seite bevor Sie einen neuen Passantrag stellen.

Die Namensführung von deutschen Staatsangehörigen richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. Dies gilt auch für Deutsche, die noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Die Namensführung nach deutschem Recht kann von der Namensführung in ausländischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten abweichen. Eine Namensänderung aufgrund von Heirat, Scheidung oder Adoption im Ausland ist nicht ohne weiteres im deutschen Rechtsbereich wirksam. Häufig ist hierzu zunächst eine Namenserklärung notwendig.

Die Namenserklärung kann bei der Deutschen Botschaft Kuala Lumpur abgegeben werden, welche die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiterleitet. Das Standesamt legt die Namensführung verbindlich fest. Zusammen mit der Abgabe der Namenserklärung bei der Deutschen Botschaft können Sie auch einen Reisepass auf den neuen Namen beantragen. Dieser Reisepass wird Ihnen dann nach Wirksamkeitsbestätigung der Namenserklärung durch das Standesamt ausgehändigt.

Die Namenserklärung für ein Kind kann auch im Rahmen einer
Geburtsanzeige abgegeben werden.
Eine Namenserklärung nach Eheschließung kann im Rahmen der Registrierung einer
Auslandseheschließung abgegeben werden.

Allgemeine Informationen zur Erklärung über die Sortierung von Vornamen finden Sie hier!

Der Vorteil in beiden Fällen ist, dass die Geburt bzw. Eheschließung in einem deutschen Personenstandsregister eingetragen wird und Sie eine deutsche Personenstandsurkunde ausgestellt bekommen können. Eine deutsche Personenstandsurkunde dient auch als Nachweis für die Namensführung und kann umstandslos (z.B. ohne Legalisation oder Übersetzung) im deutschen Rechtsverkehr verwendet werden.

Wichtig! Weitere Infos zur Namenserklärung bei Eheschließung oder Scheidung finden Sie hier: Namenserklärung bei Eheschließung oder Scheidung


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