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Legalisation malaysischer Urkunden

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Ausländische öffentliche Urkunden werden von deutschen Behörden nicht immer ohne weiteres akzeptiert. Um in Deutschland anerkannt zu werden, muss in diesen Fällen die Echtheit einer Urkunde bzw. ihr Beweiswert entweder durch Aufbringen einer Apostille oder durch Legalisation festgestellt werden.

Malaysia ist dem internationalen Apostilleabkommen nicht beigetreten. Daher können malaysische Urkunden nicht mit einer Apostille versehen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Urkunden durch die Deutsche Botschaft Kuala Lumpur legalisieren zu lassen.

Dabei gelten für Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden) andere Anforderungen als für sonstige öffentliche Urkunden:

Legalisation von Personenstandsurkunden

Legalisation von sonstigen öffentlichen Urkunden

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