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Führungszeugnis - Beantragung

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Beantragung eines deutschen Führungszeugnis

Für Antragsteller, die im Ausland wohnen:
Falls Sie für malaysische Behörden oder Stellen in Deutschland ein Führungszeugnis benötigen, können Sie dieses beim Generalbundesanwalt beim Bundesamt für Justiz, Sachgebiet IV 21/IR, 53094 Bonn beantragen.
Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz: www.bundesjustizamt.de

Die für den Antrag erforderliche amtliche Bestätigung Ihrer Personendaten und Unterschrift können Sie bei der Botschaft vornehmen lassen. Sie müssen hierzu persönlich vorsprechen und Ihren Reisepass mitbringen.
Bitte buchen Sie hierfür einen Termin in der Rubrik „Sonstige Konsularangelegenheiten“.
Terminbuchung

Gebühr für die konsularische Bescheinigung: Gebühren

Wenn Sie das Führungszeugnis einer ausländischen Stelle vorlegen müssen und hierfür eine Legalisation oder Apostille benötigen, teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Vorsprache mit. Es ist sinnvoll, einen Antrag auf Erteilung einer Endbeglaubigung oder Apostille gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses (und dem formlosen Antrag auf eine benötigte Vorbeglaubigung durch das BfJ) zu stellen. Dabei sollte stets das Land angegeben werden, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll. Das Antragsformular für die Apostille bzw. Endbeglaubigung sowie weitere Informationen sind auf der Webseite des BfAA zu finden.

Hier finden Sie die Antragsformulare:

Antragsformular Führungszeugnis (deutsch)
Antragsformular Führungszeugnis (englisch)

Beantragung eines malaysischen Führungszeugnis

Für die Ausstellung eines malaysischen Führungszeugnisses, Englisch: Certificate of Good Conduct, ist die Konsularabteilung des Malaysischen Außenministeriums zuständig, das Sie unter der folgenden Anschrift erreichen können:

Ministry of Foreign Affairs
Wisma Putra
No. 1, Jalan Wisma Putra, Presint 2
62602 Putrajaya
Tel: 0060-3-8887 4000
Fax: 0060-3-8889 1717
Website: www.kln.gov.my


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