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Führerschein, Benutzung in Malaysia
EU-Führerschein, © picture-alliance/ dpa
Allgemeines
Der deutsche Führerschein berechtigt zusammen mit dem internationalen Führerschein zum Führen von privaten Kraftfahrzeugen und Zweirädern. Eine Autoanmietung ist ab Vollendung des 23. Lebensjahres möglich. Autovermietungen verzichten häufig auf Vorlage des internationalen Führerscheins, dies kann bei Polizeikontrollen oder Unfällen zu Schwierigkeiten führen.
Längerer Aufenthalt/Wohnsitznahme
Verbindliche Informationen für die Umschreibung Ihres deutschen Führerscheins in einen malaysischen Führerschein erhalten Sie von den malaysischen Straßenverkehrsbehörden.
Die für die Umschreibung erforderliche Bescheinigung über Ihre aktuelle deutsche Fahrerlaubnis kann Ihnen die Botschaft ausstellen. Hierfür buchen Sie bitte über unsere Website einen Termin unter „sonstige Konsularangelegenheiten“ und bringen zum Termin Ihren Führerschein und/oder einen Auszug aus dem deutschen Führerscheinregister im Original mit.
Gebühren
Bescheinigung: Gebühren
Straßenverkehrsbehörden in Kuala Lumpur / Selangor
Jabatan Pengangkutan Jalan (JPJ) / Road Transport Department Malaysia
Kuala Lumpur
Website Jabatan Pengangkutan Jalan / JPJ
- JPJ Wilayah Kuala Lumpur
Lot 14264 Jalan Genting Kelang
53300 Setapak
Tel: 03-4024 1200
- JPJ Bandar Sri Permaisuri
No. 1, Jalan Permaisuri 8
Bandar Sri Permaisuri
56000 Cheras
Tel: 03-9172 7461
Selangor
- JPJ Negeri Selangor
Jalan Padang Jawa
Seksyen 16
40620 Shah Alam
Tel: 03-5566 9555
Terminbuchung
Terminbuchung Rechts- und Konsularabteilung