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Personalausweis

Artikel


Allgemeine Hinweise

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Mit einem Personalausweis kann man sich im alltäglichen Leben ausweisen. Mit seiner Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) ist darüber hinaus die einfache und sichere Kommunikation über das Internet zwischen Ausweisinhaber, Verwaltungen und Unternehmen ohne Papier und lange Wartezeiten möglich.

Deutsche Staatsangehörige können einen ePA grundsätzlich nicht nur bei der für sie zuständigen Personalausweis-Auslandsvertretung, sondern auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde beantragen (in diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr an).

Der Personalausweis ist bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren 10 Jahre.

Ausweisinhaber unter 16 Jahren erhalten ihren Personalausweis immer mit ausgeschalteter Online- Ausweisfunktion. Das erstmalige Einschalten der Online-Ausweisfunktion nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist kostenfrei.

Nach Beantragung des Personalausweises wird ein Brief mit einer vorläufigen (fünfstelligen) PIN (siehe auch „PIN Brief“) versandt. Zur erstmaligen Nutzung der Online-Ausweisfunktion muss die vorläufige PIN durch eine persönliche (sechsstellige) PIN ersetzt werden. Dies kann bei Abholung des Personalausweises bei der Auslandsvertretung oder an einem entsprechenden Computer bzw. NFC-Gerät geschehen.

Für eine Änderung der PIN außerhalb der Auslandsvertretung wird Folgendes benötigt:

  • Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Vorläufige fünfstellige PIN aus dem PIN Brief oder persönliche, sechsstellige PIN
  • Geeignetes Kartenlesegerät oder geeignetes NFC-fähiges Smartphone bzw. Tablet (voraussichtlich ab Herbst 2019 auch entsprechende iOS-Geräte)
  • Software, die eine sichere Verbindung zwischen dem Personalausweis und dem Lesegerät ermöglicht, z.B. die AusweisApp2 (kostenlos herunterzuladen unter www.ausweisapp.bund.de)

Weiterführende Informationen zum elektronischen Personalausweis und dessen elektronischen Zusatzfunktionen finden Sie unter: www.personalausweisportal.de und www.bmi.bund.de, dort unter Themen – Pässe und Ausweise.

Antragsformulare

Der neue Personalausweis - Antragsformulare

Hier finden Sie die Antragsformulare:
Antragsformular Erwachsene deutsch/englisch
Antragsformular Minderjährige deutsch/englisch

Antragsstellung

Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie persönlich in der Botschaft vorsprechen.

Minderjährige Personen unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Personalausweis zu beantragen, müssen aber dennoch persönlich in der Botschaft erscheinen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberechtigten. Im Falle der Nichtanwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist in der Regel dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag vorzulegen.

Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Diesbezüglich müssen Sie bei Antragstellung eine Erklärung abgeben. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.

Der Personalausweis fügt außerdem über eine Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion durch:
Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion


Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur verfügbar:
www.bundesnetzagentur.de


Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann erst dann tatsächlich genutzt werden, wenn die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzt wurde. Dies kann in der Vertretung oder mittels eines Kartenlesegeräts am eigenen PC erfolgen.

Unterlagen

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Antrag und ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mit.
Folgende Unterlagen werden im Allgemeinen für die Antragstellung eines Personalausweises benötigt:

  • Antragsformular, ausgefüllt (siehe oben)
  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Meldebescheinigung, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind

bzw. Abmeldebescheinigung Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland (falls Sie jemals in der Vergangenheit einen Meldewohnsitz in Deutschland hatten)

  • ggf. Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde
  • ggf. Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie geschieden sind)
  • ggf. Bescheinigung über die aktuelle Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • bei Verlust oder Diebstahl: Verlustanzeige von der Polizei
  • ggf. Promotionsurkunde, falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird

Für minderjährige Antragsteller werden neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen benötigt:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Achtung!
Zusätzlich kann es - je nach Einzelfall - erforderlich sein, dass Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Gebühren

Die Gebühren sind bei Antragstellung zum Tageskurs der Botschaft in malaysischen Ringgit zu zahlen.

Gebühren

Bitte beachten:

  • Für das nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion, die Änderung der PIN oder das Entsperren des Personalausweises fallen jeweils Kosten von 12,00 Euro an.
  • Falls die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), werden zusätzlich zu den o. g. Gebühren (außer dem Entsperren des Personalausweises) ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13,00 Euro sowie ggf. Auslagen fällig. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde einholen muss.
  • Falls die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft außerhalb der Geschäftszeiten für Sie tätig wird, werden zusätzlich zu den o. g. Gebühren (außer dem Entsperren des Personalausweises) ein Bereitschaftszuschlag in Höhe von 13,00 Euro sowie ggf. Auslagen fällig.

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

PIN Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Diesen Brief sollten Sie sicher aufbewahren.

Für folgende Länder ist der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller zugelassen: Australien, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Israel, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich.
In Malaysia ist der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller nicht zugelassen. Der PIN-Brief wird an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft versandt.

a) Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in einem Land, für das der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller zugelassen ist, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Auslandsadresse oder an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft schicken lassen.

b) Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in einem Land, für das der Direktversand des PIN-Briefs an den Antragsteller nicht zugelassen ist, wird der PIN-Brief an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft versandt.

c) Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft schicken lassen.

Wird der PIN-Brief nicht direkt an den Antragsteller, sondern an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft geschickt, kann der PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig. Eine postalische Weiterleitung des PIN-Briefs im Ausland durch die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft kann nur bei Erstattung der Auslagen und Übernahme des Versandrisikos durch den Antragsteller erfolgen.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt acht bis zehn Wochen.

Terminbuchung

Für die Beantragung eines Personalausweises müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren:

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