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Versand der Briefwahlunterlagen für Deutsche zur Bundestagswahl 2025

15.01.2025 - Artikel

1. Hinweise zum Versand der Briefwahlunterlagen

Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. ab Dienstag, 4. Februar 2025, erfolgen. Erst dann stehen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und die Stimmzettel können gedruckt werden. Einige Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter rechnen mit einem deutlich späteren Versand der Briefwahlunterlagen - so z. B. für das Land Berlin ab dem 10. Februar 2025. Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis bzw. Briefwahl können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.

Das Wahlamt der zuständigen Gemeinde übersendet die Briefwahlunterlagen mit Luftpost an die Adresse im Ausland, wenn Wahlberechtigte aus einem außereuropäischen Gebiet wählen möchten. Wenn die Wahlberechtigten es wünschen, kann das Wahlamt der Gemeinde die Briefwahlunterlagen für wahlberechtigte Deutsche im Ausland auch an die Botschaft übersenden. Weisen Sie das Wahlamt in diesem Fall bitte unbedingt auf Folgendes hin:

Bei Nutzung des Kurierwegs müssen sich die Wahlunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und mit dem Namen des/der Wahlberechtigten versehen ist. Dieser Umschlag muss in einem weiteren, für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankierten Briefumschlag an folgende Adresse geschickt werden:

Auswärtiges Amt
für Botschaft Kuala Lumpur
Kurstraße 36
10117 Berlin

Sollten Sie bei Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen eine andere Anschrift angegeben haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Wahlamt in Deutschland in Verbindung, um die Versandadresse ggfs. ändern zu lassen.

Informieren Sie bitte die Botschaft vorab, dass Sie mit Ihrem Wahlamt die Übersendung der Briefwahlunterlagen auf dem Kurierweg vereinbart haben, und teilen der Botschaft unter Angabe Ihres vollständigen Namens (wie im deutschen Pass) mit, unter welcher E-Mail-Anschrift Sie über das Eintreffen der Wahlunterlagen unterrichtet werden wollen. Andernfalls ist eine Benachrichtigung durch die Botschaft über den Eingang der Wahlunterlagen nicht möglich.

Alternativ legt die Botschaft die Sendung zur persönlichen Abholung durch die Wahlberechtigen ohne Termin am Donnerstag, 13. Februar 2025, zwischen 07.30 und 16:00 Uhr sowie am Freitag, dem 14. Februar 2025 zwischen 07:30 und 13:00 Uhr bereit. Die Botschaft wird dafür sorgen, dass Sie die Wahlunterlagen an diesem Tag in der Botschaft sichtgeschützt ausfüllen und zur Rücksendung wieder abgeben können. Hierfür bringen Sie bitte Ihren Pass/Personalausweis mit.

Später eintreffende Wahlunterlagen können am Montag, dem 17. Februar und Dienstag, dem 18. Februar 2025, jeweils zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr ohne Termin persönlich oder von schriftlich Bevollmächtigten abgeholt werden, müssen jedoch von den Wahlberechtigten selbst an ihre Wahlämter versandt werden.

Wenn Sie eine Weiterleitung der Wahlunterlagen durch die Botschaft an Ihre Anschrift in Malaysia wünschen, übersenden Sie uns bitte vorab einen prepaid Rücksendeumschlag eines Kurierdienstes Ihrer Wahl.

2. Hinweise zur Abgabe der Briefwahlunterlagen an der Botschaft

Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag von der Gemeinde voreingetragenen Stelle bis zum Wahltag am Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, eingehen. Die Verantwortung für rechtzeitige Absendung und Eingang trägt der/die Wahlberechtigte. Aufgrund der Postlaufzeiten zwischen Malaysia und Deutschland können die wahlberechtigten Deutschen ausnahmsweise auch für die Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen den amtlichen Kurierweg mitbenutzen. Angesichts der Kürze der Fristen ist dies jedoch nicht unbedingt der schnellste und damit für Ihre Wahlteilnahme sicherste Weg. Um die Wahlbriefe fristgerecht weiterleiten zu können, muss der Wahlbrief im verschlossenen Umschlag spätestens am Freitag, dem 14. Februar 2025, 13:00 Uhr, in der Botschaft eintreffen, damit er von der Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin noch rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro weitergeleitet werden kann. Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggfs. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an den Wahlberechtigten ist die Haftung des Auswärtigen Amts und der Deutschen Botschaft für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Postsendungen ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.

3. Alternative Beförderung

Wegen der engen Fristen regt das Auswärtige Amt an, gleichzeitig zu prüfen, ob nicht auch individuell oder gemeinsam mit privater Kreativität vor Ort entwickelte Lösungen (z. B. persönliche Mitnahme von Wahlstimmen auf Reise nach DEU und rechtzeitige Eingabe in den deutschen Postversand) geeignet sein können, eine Teilnahme an den Bundestagswahlen zu ermöglichen.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Konsularreferat per E-Mail unter info@kual.diplo.de zur Verfügung.

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