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Reisepass / Kinderreisepass

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Reisepässe


Allgemeine Hinweise

Terminbuchung: Bitte beachten, dass Sie für die Beantragung eines Reisepasses vorab einen Termin buchen müssen! Den Link dazu finden Sie unter „Terminbuchung“.

Seit dem 1. März 2017 werden die deutschen Reisepässe in der Bundesdruckerei in Berlin im neuen Design gedruckt. Der neue Reisepass ist etwas kleiner als der bisherige und wird, statt bisher im Hardcover-Format, mit einem biegsamen, flexiblen Einband hergestellt. Zudem wird die laminierte Datenseite durch eine Vollplastikkarte aus Polycarbonat ausgetauscht.

Der neue Reisepass enthält zahlreiche neue Sicherheitsmerkmale und grafische Neuerungen, z.B. einer unter UV-Licht erkennbaren großflächigen Darstellung des Brandenburger Tores und des Bundesadlers.

Wichtig zu wissen: Die alten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum.

Die Gebühr des neuen Reisepasses (Standardvariante) erhöht sich von 59.- Euro auf 60.- Euro, hinzukommen bei Beantragung im Ausland weitere Zuschläge.
Bitte beachten: Da der Honorarkonsul auf Penang nicht mit einem Fingerabdruckscanner ausgestattet ist, können dort nur noch Anträge auf einen vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass (bei Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen die Fingerabdrücke eingescannt werden) und Reiseausweis zur Rückkehr gestellt werden!


Gebühren

Gebühren

Voraussetzung und Antragsverfahren

Voraussetzung für den Erhalt eines deutschen Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nähere Auskunft zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen erteilt die Botschaft.

Passantragsteller müssen persönlich bei der Deutschen Botschaft Kuala Lumpur vorsprechen, denn seit der Einführung biometrischer Merkmale in den deutschen Reisepass werden auch die Fingerabdrücke des Passträgers abgenommen und auf einem Chip gespeichert. Dies gilt auch für minderjährige Kinder. Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei Abholung des neuen Passes der alte Reisepass zur Entwertung vorgelegt werden muss.

Die Gültigkeitsdauer von biometrischen Reisepässen beträgt normalerweise 10 Jahre. Wer jünger als 24 Jahre ist, erhält einen Reisepass für 6 Jahre.
Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe können maximal 1 Jahr gültig sein.

Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt wird. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich. In eiligen Fällen kann ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 3- 4 Wochen).

Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei und kann keine Auskünfte zum Stand des Antrags geben.

Kinderreisepässe sowie vorläufige Reisepässe können bei Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen innerhalb weniger Tage direkt von der Deutschen Botschaft erstellt werden.

Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, können Sie einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular, ausgefüllt (siehe unter Passantragsformulare)
  • Reisepass im Original und eine Kopie der Datenseite
  • Aktueller malaysischer Aufenthaltstitel/ Visum
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Falls Sie in Deutschland noch gemeldet sind, ist die Passausstellung erst nach Ermächtigung durch die zuständige Passbehörde möglich. Die Ermächtigung wird behördenintern eingeholt.
  • Wohnsitznachweis für Malaysia (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Gas-, Wasser-, Stromrechnung)
  • Zwei biometriefähige Passbilder neueren Datums. Fotos, die diesem Standard nicht entsprechen, können nicht verwendet werden und werden von der Bundesdruckerei zurückgewiesen.


Fallbezogen können noch weitere Unterlagen zum Nachweis der Namensführung und/oder der Staatsangehörigkeit erforderlich sein. So z.B.:

  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde
  • Beibehaltungsgenehmigung
  • Erklärung über die Namensführung in der Ehe
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde

Hinweise zu den Anforderungen für Passbilder finden Sie hier: Fotomustertafel

Kinderreisepass

Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Ein vollständig ausgefüllter und von beiden Eltern unterschriebener Passantrag (von den gesetzlichen Vertretern zu stellen, die Angaben beziehen sich auf das Kind).
Wichtig! Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile, zusammen mit dem Kind, zur Beantragung vorsprechen.

Benötigte Unterlagen:

  • Antragsformular, ausgefüllt (siehe unter Passantragsformulare)
  • Zwei gleiche, biometriefähige Passbilder
  • Geburtsurkunde im Original mit Kopie
  • Reisepässe der Eltern im Original, zusätzlich je eine Kopie der Datenseite

Bei Kindern verheirateter Eltern:

  • Heiratsurkunde der Eltern mit Kopie
  • ggf. Erklärung über die Namensführung des Kindes
  • ggf. bisherigen Pass des Kindes mit Kopie

Bei Kindern nicht verheirateter Eltern:

  • Urkunde über Vaterschaftsanerkennung bzw. malaysische Geburtsurkunde, in der Vater und Mutter genannt sind

Bei Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensjahr werden die Fingerabdrücke eingescannt.


Minderjährige Kinder auf Reisen ohne Eltern oder mit einem Elternteil

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.

Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Weitere Informationen, wie auch ein unverbindliches Muster zum Download für eine Reisevollmacht für Kinder des ADAC e.V., finden Sie unter diesem Link auf der Webseite des Auswärtigen Amts:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308


Passantragsformulare

Antrag Reisepass und Personalausweis Erwachsene
Passantrag Minderjährige
Zusatzerklärung bei Beantragung eines Zweitpasses


Ausweisverlust

Passverlustprotokoll bei der malaysischen Polizei aufnehmen lassen.

Mit dem Verlustprotokoll, zwei Passfotos und möglichst einem Ersatz-Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) ein Ersatz-Reisedokument bei der Botschaft beantragen.

Mit dem neuen Reisedokument und dem Passverlustprotokoll der Polizei müssen Sie vor Ihrer Ausreise bei der malaysischen Immigration den erforderlichen Ausreisestempel einholen. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 7.

Hinweis:

Die Botschaft stellt Ihnen grundsätzlich einen „Reiseausweis als Passersatz“ zur Rückkehr nach Deutschland aus. Falls Sie für Reisen in andere Länder einen vorläufigen Reisepass benötigen, muss die Botschaft zuvor die Ermächtigung der für Sie zuständigen Passbehörde in Deutschland einholen Die Bearbeitungsdauer kann zwischen 1 bis 2 Tage betragen, manchmal allerdings auch länger.

Wichtige Hinweise zur Ausreise bei Passverlust

Vor der Ausreise aus Malaysia müssen Sie bei der Immigration in Putrajaya vorsprechen. Mehr Informationen finden Sie hier.


Gültigkeit und Umschreibung des malaysischen Visums

Die Botschaft weist darauf hin, dass nach malaysischem Recht, ein malaysisches Visum automatisch seine Gültigkeit verliert, wenn der Pass, in dem es sich befindet, ungültig wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein neuer Pass ausgestellt und der bisherige Pass entwertet wurde. Die Umschreibung des Visums müssen Sie bei der malaysischen Immigrationsbehörde erledigen lassen.


Wohnortänderung im Reisepass oder Personalausweis

Wenn Sie sich in Deutschland abgemeldet haben, kann Ihnen die Botschaft den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass ändern. Dies ist empfehlenswert, wenn Sie zum Beispiel nach einem Besuch in Deutschland die Mehrwertsteuer für gekaufte Produkte zurückerhalten möchten oder die Deutsche Botschaft in Passangelegenheiten für Sie tätig werden soll.
Hierzu müssen Sie persönlich vorsprechen und folgende Dokumente (im Original und zusätzlicher Kopie) vorlegen:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • den zu ändernden Reisepass
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • Wohnsitznachweis für Malaysia (z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder Gas-, Wasser-, Stromrechnung)


Wenn Sie den Wohnort im Pass Ihres Kindes ändern lassen möchten, müssen beide Sorgeberechtigten persönlich und gemeinsam vorsprechen und die o.g. Dokumente einreichen. Die Änderung im Reisepass ist gebührenfrei.

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